Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) vom 1. April 2000 verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Erneuerbaren Energien aufzunehmen und zu vergüten.
Der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage, die in 2003 installiert wurde, erhält vom Netzbetreiber 20 Jahre lang 45,7 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom vergütet.